Anfahrt

Be- und Entladen

Alle Fahrzeuge dürfen nur zum Be- und Entladen an die Ladebereiche des Kongresshauses fahren und müssen unmittelbar nach dem Ladevorgang vom Gelände entfernt werden.

Ein Parken im Ladebereich ist grundsätzlich verboten.

Die Einfahrt für PKW und LKW in den Ladebereich bzw. in das Messegelände ist nur mit einem Parkausweis befahrbar und ist mit dem Veranstalter BCSM abzusprechen. Bitte beachten sie die Kautionsregelung für Zufahrten in der Auf- und Abbauzeit.

Parkplätze für PKW und LKW

Auf dem Veranstaltungsgelände befindet sich kein Abstellplatz für PKW ́s, LKW ́s, Anhänger und Transporter.

Die Verfügbarkeit der externen Parkmöglichkeiten müssen vor Aufbaubeginn beim Veranstalter BCSM angefragt werden.

Ausgewiesene Parkplätze für Aussteller können nur mit kostenpflichtigem Parkausweis befahren werden.